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   VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.2194   

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https://dejure.org/2014,38516
VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 (https://dejure.org/2014,38516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 (https://dejure.org/2014,38516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2014 - 11 CS 14.2194 (https://dejure.org/2014,38516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straftaten, die in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (hier: vorsätzliche Körperverletzung) Entziehung der Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotenzial

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug einer Fahrerlaubnis mangels Eignung zum Führen von KFZ sowie mangels Beibringung eines gegenteiligen medizinisch psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahreignung; Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Anfechtungsklage; Körperverletzung; Aggressionspotenzial; Fahrerlaubnisentzug

  • rechtsportal.de

    StVG § 2 Abs. 4 S. 1; FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
    Entzug einer Fahrerlaubnis mangels Eignung zum Führen von KFZ sowie mangels Beibringung eines gegenteiligen medizinisch psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 11 C 14.386

    Entzug der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.2194
    Ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse, die nicht im Ermessen der Behörde stehen, überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2014 - 11 C 14.386 - juris Rn. 20 m.w.N.), kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt daher weder voraus, dass die Anlasstat einen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften darstellt, noch dass sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder im Straßenverkehr begangen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris Rn. 12; Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 19.4.2021, § 11 FeV Rn. 70).

    Denn im Straßenverkehr kann ein Kraftfahrer häufig in Situationen kommen, in denen sich andere nicht richtig verhalten, und muss sich auch dort kontrollieren können (vgl. HessVGH, B.v. 13.2.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Letzterer setzt weder voraus, dass die Anlasstaten einen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften darstellen, noch, dass sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder im Straßenverkehr begangen wurden oder der Betroffene bereits zuvor im Straßenverkehr aufgefallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2021 - 11 ZB 20.2572 - juris Rn. 15; B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris Rn. 12; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 28.9.2022, § 11 FeV Rn. 110).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 11 CS 20.2793

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Einen Anhalt für aggressive Neigungen oder eine generell geringe Hemmschwelle gegenüber der körperlichen Integrität anderer bieten indes die Massivität der Gewaltanwendung oder die Gefahrgeneigtheit oder Verletzungseignung der Handlung (vgl. die den Entscheidungen des BayVGH, B.v. 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris; B.v. 24.11.2014 - 11 CS 14.2194 - juris; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris zugrunde liegenden Fälle: Faustschläge ins Gesicht, Schläge an die Schläfe, zum Teil unvermittelt und ohne Vorwarnung).
  • VG München, 08.03.2016 - M 6 S 15.5653

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines zu Recht geforderten

    Die Rechtsprechung hat im Übrigen in vergleichbar weniger schweren Fällen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU bejaht (z. B. BayVGH B. v. 8.1.2915, 11 CS 14.2389; B. v.27.11.2014, 11 CS 14.2228; B. v. 24.11.2014, 11 CS 14.2194; VG München B. v.10.10.2014, M 6a S 14.3130 - zitiert nach Juris), so dass sie vorliegend erst recht als sachgerecht und angemessen anzusehen ist.
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